Nach den Erfahrungen der ersten beiden Fahrtage während der Corona-Pandemie hatten wir den Entschluss gefasst, auch am 20. September wieder einen öffentlichen Fahrtag zu veranstalten. Es blieb bei den Regelungen, die es schon vorherigen Fahrtag gab. Neu war, dass wir ein begrenztes Speisen- und Getränkeangebot bereit hielten, das aber den Corona-Regeln für die Gastronomie unterliegt. Das bedeutete, dass nur im Sitzen gegessen und getrunken werden durfte. Speisen und Getränke müssten wir dort servieren. Deshalb gab es auch nur wenige Sitzplätze. Angeboten wurden neben Kaltgetränken auch Grillwürstchen. Wer etwas essen oder trinken wollte, musste seine Kontaktdaten angeben.
Auf diese Regeln war beim Besuch unbedingt zu achten:
- Die Zahl der Besucher, die sich zeitgleich auf der Anlage aufhalten können, ist auf 150 Personen beschränkt.
- In bestimmten Bereichen war ein Mundschutz Pflicht, etwa am Bahnsteig, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer sicher eingehalten werden kann.
- Die Sitzwagen werden nach jeder Fahrt desinfiziert.
- Es gibt einen Wartebereich innerhalb der Anlage, der mit Trassierband markiert ist, um einen Rückstau auf die Glückauf-Trasse zu verhindern.
- Am Eingang zeigt ein Signal, ob die maximale Besucherzahl aktuell überschritten ist.
- Wer etwas essen oder trinken will, muss seine Kontaktdaten abgeben, um eine Rückverfolgung möglich zu machen.
Wir danken den Besuchern für einen reibungslosen Verlauf des Fahrtags.
Ob der Sonderfahrt am 3. Oktober stattfinden kann, können wir erst kurzfristig entscheiden, da am 1. Oktober neue Corona-Schutzregeln für NRW veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie unser Besucher-Signal auf unseren Web-Seiten.